Im Sinne des Kindeswohls nicht vertretbar …

„Der prinzipielle Verzicht auf spezielle Beschulungsformen (Klassen/Schulen) und die Aufgabe von Wahlfreiheiten sind aus fachlicher Sicht und im Sinne des Kindeswohls nicht vertretbar.“

Univ.-Prof. Dr. Bernd Ahrbeck, Institut für Rehabilitationswissenschaft an der Berliner Humboldt Universität, www.news4teachers.de am 26. April 2017