„[Es] ist durch Forschung belegt, dass die Qualität des Unterrichts und der Bildungsergebnisse nicht nur von der Kompetenz der Lehrkräfte bestimmt wird, sondern maßgeblich auch von ihrer (psychischen) Gesundheit und ihrem Wohlbefinden. Die psychische Verfassung bestimmt, zu welcher Qualität der sozialen Interaktion und der emotionalen Zuwendung Lehrkräfte fähig sind und wie gut sie sich auf die Vor‐ und Nachbereitung ihres Unterrichts konzentrieren können.“
Niedersächsisches Kultusministerium (Hrsg.), „Empfehlungen zur Entwicklung arbeitszeitrechtlicher Normen für Lehrerinnen und Lehrer sowie Schulleitungen an niedersächsischen Schulen“ (2018), S. 56