„In Bezug auf die Arbeitslosenquote sind […] die Unterschiede je nach Staatsangehörigkeit hervorzuheben. So war 2019 die Arbeitslosenquote unter Frauen aus der Arabischen Republik Syrien mit 71 Prozent besonders auffällig. Im Vergleich dazu lag die Quote bei Frauen aus sonstigen Drittstaaten bei 17 Prozent. Frauen mit einer Staatsangehörigkeit einer der Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawiens (außerhalb der EU) hatten mit 12 Prozent eine niedrigere Arbeitslosenquote. Die Arbeitslosenquote von Österreicherinnen war mit 6 Prozent nur halb so hoch.“
EMN Österreich (Hrsg.), Integration von Migrantinnen in Österreich (2021), S. 16.