Unterschiedliche Verpflichtung zur Erteilung von Unterricht …

„Im Primarbereich haben Schulleitungen in mehr als der Hälfte der Länder (19 von 34 Ländern) eine Verpflichtung zur Erteilung von Unterricht. Im Sekundarbereich ist dies weniger verbreitet. In allgemeinbildenden Bildungsgängen des Sekundarbereichs I müssen Schulleitungen in 15 von 34 Ländern (44 %) unterrichten, in 5 Ländern (15 %) steht es ihnen nach eigenem Ermessen frei, und in 14 Ländern (41 %) müssen sie nicht unterrichten. Ähnlich verhält es sich im Sekundarbereich II: Hier sind Schulleitungen in 14 von 34 Ländern (41 %) zum Unterrichten verpflichtet, in 5 Ländern (15 %) ist Unterrichten freiwillig, und in 15 Ländern (44 %) gehört Unterrichten nicht zu den Aufgaben der Schulleitung.“
OECD (Hrsg.), Bildung auf einen Blick 2020. OECD-Indikatoren (2020), S. 518.