„Von einer Abschaffung der Sonderschulen ist in der Konvention an keiner Stelle die Rede. Im Gegenteil: es wird sogar ausdrücklich betont, dass besondere Maßnahmen, die behinderten Menschen guttun, nicht als diskriminierend angesehen werden dürfen.“
Univ.-Prof. Dr. Bernd Ahrbeck, „Profil“ (Zeitung des dphv) vom Juli/August 2014