„Die UN-Behindertenrechtskonvention wird häufig falsch interpretiert. Sie ist keine Konvention, die für eine Gemeinsamkeit um jeden Preis und eine bunte Vielfalt der Lebensverhältnisse plädiert. Ihre Absicht ist eine andere: Die Rechte von Menschen mit Behinderung sollen gestärkt werden, das bezeugt bereits der Name. […] Weder in ihrem Wortlaut noch in ihrem Sinngehalt enthält sie eine Verpflichtung zu einer Einheitsschule, einer ‚Schule für alle‘.“
Univ.-Prof. Dr. Bernd Ahrbeck, „Profil“ (Zeitung des dphv) vom November 2017, S. 18