Von der Schule für alle steht in der Konvention nichts …

„Die Uno-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Unterzeichner dazu, Behinderte im Leben und in ihrer Entwicklung zu stärken. Dazu gehört auch das Recht auf Bildung und Schulbesuch. Von der Schule für alle steht in der Konvention nichts.“

Univ.-Prof. Dr. Bernd Ahrbeck, Der Spiegel vom 18. August 2014