„Als außerordentliche Schülerinnen und Schüler werden solche bezeichnet, die zwar von ihrem Alter her sowie ihrer geistigen und körperlichen Reife nach zum Schulbesuch befähigt sind (im Gegensatz zur mangelnden Schulreife), dem Unterricht aber – zumindest in bestimmten Fächern – aufgrund mangelnder Kenntnisse der Unterrichtssprache Deutsch nicht so weit folgen können, dass eine erfolgreiche Beurteilung möglich wäre (§ 4 SchUG). Dieser Umstand betrifft nicht nur, aber besonders Immigrantinnen und Immigranten im schulpflichtigen Alter. […] Der Anteil der außerordentlichen Schülerinnen und Schüler ist in Wien am höchsten (2022/23: 9,6 %), in Kärnten am niedrigsten (2022/23: 3,6 %).“
BMBWF (Hrsg.), Nationaler Bildungsbericht Österreich 2024 (2024), S. 281.