„Von einer Abschaffung der Sonderschulen ist in der UN-Konvention an keiner Stelle die Rede. Im Gegenteil: Es wird sogar in Artikel 5, Abs. 4 ausdrücklich betont, dass „besondere Maßnahmen, die zur … tatsächlichen Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen erforderlich sind, … nicht als Diskriminierung im Sinne dieses Übereinkommens“ angesehen werden dürfen.“
Univ.-Prof. Dr. Bernd Ahrbeck, Vortrag vor der Fachtagung der Paritätischen Sprachheilkindergärten Niedersachsen am 5. März 2013